![]() |
| (c) StoCretec GmbH |
Auf internationaler Ebene rechtlich verbindliche Regelungen einzuführen und zu koordinieren ist ein Prozess, der erst in den letzen Jahren begonnen wurde und sich sehr vielschichtig gestalten kann. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu vergleichenden Studien sowie Regulierungsansätze in anderen Ländern.
Das gemeinsam von der LSE, dem Woodrow Wilson Center und dem Environmental Law Institute durchgeführte Projekt hat das Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU und den USA zu vergleichen. Dies dient insbesondere einer möglichen Erarbeitung homogener Regelungen im transatlantischen Verbund EU-USA. Des Weiteren soll die Leistungsfähigkeit bestehender Ansätze verglichen werden.
Im über 100 Seiten starken Abschlussbericht werden bereits verschiedene Ergebnisse vorgestellt und Empfehlungen an die Politik gemacht. So soll
Auf der Projektseite findet man neben dem Abschlussbericht auch weitere, spezifischere Veröffentlichungen. Die Ergebnisse sollen desweiteren in den EU-USA-Gipfel 2010 einfliessen.
![]() |
| (c) Rittal GmbH & Co. KG |
Im 2008 erschienenen IRGC Bericht zu Nanotechnologien in Lebensmittel und Kosmetik haben die Autoren die relevante Gesetzgebung der Europäischen Kommission und der USA verglichen. In einer Übersichtstabelle werden außerdem nationale Verordnungen aus England, Deutschland, Österreich und Japan gelistet.
Der IRGC unterteilt in seinen Veröffentlichungen zur Klassifizierung und Regulierung nanoskalige Materialien in zwei Kategorien (Frames). In die Kategorie "Frame 1" fallen vor allem „passive Nanostrukturen“, mit denen derzeit überwiegend gearbeitet wird. Aktive oder komplexe Stoffe werden dem "Frame 2" zugeordnet. Diese erfordern laut IRGC sowohl andere Strategien und Mechanismen zur Risikobewertung und zum Risikomanagement als auch eine sich unterscheidende Herangehensweise was die Regulierung betrifft.
Link zur IRGC Studie 2007: Nanotechnology Risk Governance (.pdf, 736 KB)
In den USA regeln verschiedene Gesetze den Umgang mit Nanomaterialien. Der "Toxic Substances Control Act" (TSCA), dessen Zuständigkeit bei der amerikanischen Umweltschutz Agentur (EPA) liegt, soll sicherstellen, dass neue und bestehende chemische Substanzen so hergestellt und angewendet werden, dass ein Schutz gegen unzumutbare Gesundheits- und Umweltrisiken besteht. Seit März 2010 ist das unter dem TSCA aufgestellte Chemikalienverzeichnis über die Website der EPA öffentlich einsehbar.
Link zur Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Chemikalienverzeichnisses
Die EPA hat im Januar 2009 einen Zwischenbericht des Projekts "Nanoscale Materials Stewardship Program (NMSP) herausgegeben, in dem Schlüsselinformationen zur Risikobewertung von Nanomaterialien zusammen gestellt sind.
Link zum Zwischenbericht "Nanoscale Materials Stewardship Program (NMSP)"
Link zur Homepage des "Nanoscale Stewardship Program (NMSP)"
Bis Ende 2010 soll außerdem ein Regulierungsvorschlag zur Meldepflicht nanoskaliger Materialien durch Hersteller erarbeitet werden.
Ein weiteres Gesetz, welches den Umgang mit Nanomaterialien reguliert, ist das amerikanische Luftreinhaltungsgesetz (Clean Air Act).
Link zu weiteren Informationen zu Nanotechnologien bei der EPA
![]() |
| (c) FH Wiesbaden-Imtech |
Die amerikanische Aufsichtsbehörde für Lebensmittel und pharmazeutische Substanzen (FDA) hat 2007 eine Arbeitsgruppe (Nanotechnology Task Force) damit beauftragt, die Angemessenheit des Rechtsrahmens in den USA zu prüfen und sich zu Fragen der Risikobewertung von Nanomaterialien zu äußern. Das amerikanische "Food, Drug and Cosmetic Act" (FDCA) war 2006 kritisch im Bezug auf Nanotechnologien in einer Petition hinterfragt worden.
Die US-Amerikanische Agentur für Arbeitssicherheit und Gesundheit (OSHA) stellt auf ihrer Internetseite Informationen zum Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz zur Verfügung. Alle hinsichtlich der Anwendung auf Nanomaterialien relevanten Standards, welche im Occupational Safety and Health Act festgelegt sind, werden aufgelistet und kommentiert. Zusätzlich wird zu anderen wichtigen amerikanischen Behörden im Bereich Nanotechnologien verwiesen.
![]() |
| (c) Philipps-Universität Marburg |
Das schweizerische Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Umwelt haben im Dezember 2008 ein Vorsorgeraster für synthetische Nanomaterialien vorgelegt, das Industrie und Gewerbe eine strukturierte Risikoanalyse ermöglichen soll. Risikopotenziale synthetischer Nanomaterialien und deren Anwendungen werden in dem Raster für Arbeitnehmerinnen und -nehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher und die Umwelt in strukturierter Weise abgeschätzt. Die Sorgfalts- und Selbstkontrollpflichten der Unternehmen soll gestärkt werden. Das Vorsorgeraster wird nach einer Testphase von einem Jahr ggf. angepasst.
Mittlerweile stehen auf der Webseite des BAG erste Ergebnisse der Testphase des Vorsorgerasters zum Download bereit.
Das Nanotech Regulatory Document Archive ist eine Datenbank, die weltweit verfügbare Dokumente zur Regulierung von Nanotechnologien bereitstellt.