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Im Auftrag der Europäischen Kommission nimmt die EFSA (European Food Safety Authority) Stellung zu potentiellen Risiken der Nanotechnologien in Nahrungsmitteln. Dies bezieht sich auf die künstlich hergestellten Nanomaterialien. Da es wenige Informationen über die Toxizität der Nanomaterialien gibt, die in den Nahrungsmitteln enthalten sind, müssen diese im Einzelfall betrachet und bewertet werden.
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Bereits im Jahr 2006 hat SCENIHR festgestellt, dass Nanomaterialien unterschiedliche toxische und ökotoxische Eigenschaften haben können, wie beispielsweise größere Anwendungsformen der selben Substanz. Deshalb müssten Risiken anhand einer Einzelfallbetrachtung abgeschätzt werden. Einige, bereits seit längerem eingesetzte Nanomaterialien (z.B. Carbon Black, Titandioxid), zeigten kaum toxisches Potential. Die Formel „Je kleiner, desto reaktiver bzw. toxischer“ kann den veröffentlichten Daten zufolge nicht gestützt werden. Da bisher kein allgemein anwendbares Paradigma zur Gefahrenabschätzung von Nanomaterialien existiert, wird von SCENIHR nach wie vor eine Einzelfallprüfung empfohlen.
Link zum Dokument "Risk Assessment of Products of Nanotechnologies" (.pdf, 571 KB)
Im Dokument "Guidance for a Tiered Gathering of Hazard Information for the Risk Assessment of Nanomaterials" stellt der VCI die Notwendigkeit der Einzelfallbetrachtung für Nanomaterialien heraus. Abhängig von den jeweiligen physikalisch-chemischen Eigenschaften der Nanomaterialien soll eine wissenschaftlich fundierte Entscheidung getroffen werden, ob für die Risikobewertung Daten für die Nanomaterialien generiert werden müssen oder ob diese aus dem so genannten "bulk material" (Gebinde in Lieferform) extrapoliert werden können.