National

(c) Technische Universität Darmstadt, Dr. Rikowski
(c) Technische Universität Darmstadt, Dr. Rikowski

Hier finden Sie spezifische Informationen zum nationalen Rechtsrahmen mit Bezug zu Nanotechnologien und -materialien (in etwa die Gesetze zum Arbeitsschutz, zu Gefahrstoffen, zu Chemikalien etc.). Dazu gehören auch Stellungnahmen diverser Akteure, die sich mit der rechtlichen Grundlage auseinandergesetzt haben.

Desweiteren sind auf dieser Seite Informationen auf deutscher Sprache sowie hilfreiche Links zur Europäischen  REACH-Verordnung aufgeführt.

BAuA: Gesetzeslage zum Schutz von Arbeitnehmern und Angestellten

(c) AMETEK GmbH Geschäftsbereich TAYLOR HOBSON
(c) AMETEK GmbH Geschäftsbereich TAYLOR HOBSON

Auf der weiter unten verlinkten Internetseite der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) bekommt man einen guten Überblick zur rechtlichen Situation im Bereich der Nanotechnologien und -materialien. Nationale sowie EU-weite Verordnungen werden in einen Kontext zueinander gesetzt und ihre Relevanz für den Arbeitnehmerschutz herausgestellt. Alle erwähnten Gesetze können auf der Seite von BAuA oder hier direkt heruntergeladen werden:

Zusätzlich werden Informationen zur Herstellung und zur Inverkehrbringung von Nanomaterialien bereitgestellt.

Link zur Informationsseite der BAuA

Bericht der Bundesregierung zum Veränderungsbedarf des bestehenden Rechtsrahmens für Anwendungen der Nanotechnologie

Bezüglich der Anwendung der Nanotechnologie in Produkten sind insbesondere folgende gesetzlichen Regelungen auf nationaler Ebene zu berücksichtigen:

  • Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Chemikaliengesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arzneimittelgesetz
  • Medizinproduktegesetz
  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.

In dem Bericht von 2007 wird von Seiten der Bundesregierung kein grundsätzlicher Veränderungsbedarf bei bestehenden Gesetzen und Verordnungen aufgrund nanotechnologischer Entwicklungen gesehen. Das bestehende gesetzliche und untergesetzliche Regelwerk auf nationaler wie auf EU-Ebene (beispielsweise das neue Chemikalienrecht der Europäischen Union – REACH) biete flexible Instrumente, um mögliche Risiken nanotechnologischer Entwicklungen zu erkennen und gegebenenfalls darauf zu reagieren. Nanomaterialien seien von diesen Regelwerken grundsätzlich mit erfasst.
Ob im Einzelfall darüber hinaus nanotechnologische Sonderregelungen im Hinblick auf die gesetzgeberischen Pflichten der Gefahrenabwehr und der Vorsorge erforderlich sind, wird zu prüfen sein.

Link zur Bundestags-Drucksache 16/6337 vom 30.08.2007 (.pdf, 185 KB)

BfR: REACH Informationen für Verbraucher des Bundesinstituts für Risikobewertung

Auf der BfR-Seite zur europäischen Chemikaliengesetzgebung nimmt das Bundesinstitut für Risikobewertung Stellung zu REACH und kommentiert die Bedeutung aus Verbrauchersicht. Im Downloadbereich werden verschiedene Dokumente mit Stellungnahmen des BfR sowie Pressemitteilungen und externen Links zur Verfügung gestellt.

Link zur REACH-Übersichtsseite des BfR

BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland)

Dem BUND zufolge bieten bestehende Gesetze keine  ausreichende Sicherheit.  Kritisiert wird, dass es auch 4 Jahre nach dem Bericht der Royal Society mit entsprechenden Empfehlungen zum vorbeugenden Management von nanospezifischen Gesundheitsriskiken keine nanospezifischen Regulierungen gibt.

Generelle Forderung des BUND:

  • Moratorium für Nanomaterialien im Lebensmittelbereich und in der Landwirtschaft, bis nanospezifische Regelungen in Kraft sind und Daten zur Risikobwertung vorliegen. Für den Verbraucher müsse eine Wahlfreiheit zwischen Nano-Produkten und nano-freien Produkten gewährleistet sein.

Forderungen des BUND gegenüber dem Gesetzgeber:

  • Überarbeitung gesetzlicher Regelwerke nach dem Prinzip „no data - no market“. Nanomaterialien seien chemikalienrechtlich als Neustoffe zu behandeln
  • Gebündelte Aufbereitung und Öffentlichmachung sicherheitsrechtlich relevanter Daten, Informationen, angewandter Methoden, Ergebnissen von Sicherheitstests und Risikoabschätzungungen.
  • Kennzeichnungspflicht für Nanomaterialien
  • Erweiterung der Definition hinsichtlich Nanomaterialien, die in ihren Dimensionen zwar größer als 100nm sind, aber sich in ihren Eigenschaften und ihrem Verhalten grundlegend von größeren Partikeln des gleichen Stoffes unterscheiden. Dies sei ggf. bis 300 nm der Fall.

Link zur Studie des BUND zum Bereich Lebensmittel (.pdf, 1,6 MB)

Rechtsgutachten Nano-Technologien – ReNaTe

(c) Philipps-Universität Marburg
(c) Philipps-Universität Marburg

Das Gutachten wurde aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für das Umweltbundesamt (UBA) erstellt. Mitwirkende waren dabei die Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) und das Öko-Institut e. V.


Ziel des Gutachtens:
  • Regelungslücken auf europäischer und nationaler Ebene im Hinblick auf "Nanotechnologien" identifizieren,
  • mögliche Regulierungsansätze aufzeigen und
  • Empfehlungen zum weiteren regulatorischen Vorgehen formulieren.

Zusammenfassung der Ergebnisse:

Neben einer umfassenden Analyse des bestehenden  Rechtsrahmens werden für die Bereiche Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, Produktion, Vermarktung, Transport, Gebrauch und Nach-Gebrauch/Entsorgung konkrete Lücken bei der Regulierung aufgezeigt. In einem weiteren Schritt gibt das Gutachten Auskunft über mögliche Gestaltungsoptionen in den verschiedenen Rechtsgebieten (Stoffrecht, Anlagenrecht, Wasserrecht, Abfallrecht). Zur Bewältigung der derzeitigen Herausforderungen wird außerdem ein fünfstufiges regulatorisches Konzept vorgestellt. Detaillierte Informationen dazu finden sich in Abschnitt 7 des Gutachtens.

Link zum Rechtsgutachten Nano-Technologien – ReNaTe (.pdf, 563 KB)

Link zum Öko-Institut e.V.

Link zu sofia, Universität Darmstadt

UBA: Informationsportal zu REACH des Umweltbundesamtes

Das Umweltbundesamt (UBA) bietet ein gut strukturiertes Informationsportal zu REACH an. Regelmäßig aktualisiert werden:

  • Neue Verordungen, Änderungen und Ergänzungen von Gesetzen
  • Stellungnahmen oder Aktivitäten der EU, der ECHA oder anderer wichtiger Akteure
  • Leitfäden
  • Konferenzen zum Thema
  • Musterbriefe

In der Kopfleiste wird auf die Partnerseiten der anderen Bundesoberbehörden verlinkt. Zusätzlich finden sich Links auf das e-lerning tool "Reach - einfach erklärt", sowie das REACH-Helpdesk der Bundesoberbehörden.

Link zum Informationsportal des UBA

Veranstaltung des VCI zu REACH

Bild
(c) Science2Public

Zur Vorbereitung der in der zweiten Jahreshälfte 2008 anstehenden Vorregistrierung hat der VCI seine Mitglieder zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Die Vorträge zu folgenden Themen können auf den Seiten des VCI heruntergeladen werden:

  • Aktuelle Entwicklungen zur REACH-Verordnung und den REACH Implementation Projects (RIP)
  • Die Vorregistrierung
  • Bestimmung der Stoffidentität
  • Datenteilung: SIEF und Konsortienbildung
  • Stoffsicherheitsbewertung, Stoffsicherheitsbericht
  • Kommunikation in der Produktkette, Sicherheitsdatenblatt
  • EDV-Instrumente für Vorregistrierung und Registrierung
  • Im Überblick: Unterstützung durch den VCI und Angebote anderer Anbieter

Der VCI verfasst außerdem eine Stellungnahme zu REACH, die auf der Internetseite herunter geladen werden kann.

Link zur Seite des VCI-Dialogs zu REACH

Link zur Stellungnahme des VCI "Nano und REACH" (.pdf, 82,6KB)

REACH-Helpdesk der Bundesoberbehörden in deutscher Sprache

Die Bundesoberbehörden haben für Unternehmen, die Stoffe unter REACH registrieren lassen wollen, eine Internetplattform aufgebaut, in der zu wichtigen Dokumenten und Leitfäden in Zusammenhang mit REACH verlinkt wird. Sowohl schriftlich wie auch telefonisch können den Mitarbeitenden des Informations-zentrums Fragen zu REACH gestellt werden. Der Leitfaden "Stoffidentität" stellt  außerdem spezifische Informationen zur Registrierung von Nanomaterialien zur Verfügung.

Link zum REACH Helpdesk

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