Grundlagen

Nanomaterialien bieten eine Vielzahl von innovativen Anwendungsmöglichkeiten, weil sie sehr verschiedene Eigenschaften entfalten können. Damit verbunden ist, dass sich generelle Aussagen zu Risiken von Nanotechnologien oder Nanomaterialien derzeit nur schwer treffen lassen. Auf den folgenden Seiten werden Überblicksstudien vorgestellt, die sich mit den Grundfragen der Risikobewertung von Nanomaterialien befassen. Im zweiten Themenbereich finden sich Ansätze zur Umsetzung des Vorsorgeprinzips aus Deutschland und der Schweiz. Im dritten Themenbereich wird die grundsätzliche Herangehensweise der Einzelfallbetrachtung erläutert.

Überblicksstudien

Verschiedene internationale Akteure, wie die OECD oder das Europäische Wissenschaftliche Kommittee für neu identifizierte Risiken (SCENIHR) haben aktuelle Überblickstudien veröffentlicht, die die derzeitigen wissenschaftlichen Debatten zu Sicherheitsfragen von Nanotechnologien und Nanomaterialien zusammenführen. 

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Vorsorgeprinzip

Die Europäische Kommission hat sich prinzipiell zur Anwendung des Vorsorgeprinzips (Precautionary Principle) bekannt. Speziell für den Umgang mit Nanomaterialien wurden in Deutschland im Rahmen der NanoKommission der Bunderegierung und in der Schweiz in Form des Vorsorgerasters zwei Ansätze ausgearbeitet, wie in einer Situation des noch nicht vollständigen Wissens eine (vorläufige) Bewertung von Nanomaterialien unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips erfolgen kann. 

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Einzelfallbetrachtung

In der Risikobewertung lassen sich einige grundlegende Tendenzen differenzieren, wie z.B. die mögliche Problematik bei einer inhalativen Exposition oder Entlastungspotenziale, wenn Nanomaterialien in einer festen Matrix gebunden sind. Dennoch gehen verschiedene Akteure davon aus, dass beim jetzigen Kenntnisstand und der großen Zahl von Anwendungsmöglichkeiten eine Risikobewertung im Einzelfall erfolgen muss. Die folgenden Seiten geben Hinweise zu verschiedenen Ansätzen.

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