Verschiedene internationale Akteure, wie die OECD oder das Europäische Wissenschaftliche Kommittee für neu identifizierte Risiken (SCENIHR) haben aktuelle Überblickstudien veröffentlicht, die die derzeitigen wissenschaftlichen Debatten zu Sicherheitsfragen von Nanotechnologien und Nanomaterialien zusammenführen.
Die Europäische Kommission hat sich prinzipiell zur Anwendung des Vorsorgeprinzips (Precautionary Principle) bekannt. Speziell für den Umgang mit Nanomaterialien wurden in Deutschland im Rahmen der NanoKommission der Bunderegierung und in der Schweiz in Form des Vorsorgerasters zwei Ansätze ausgearbeitet, wie in einer Situation des noch nicht vollständigen Wissens eine (vorläufige) Bewertung von Nanomaterialien unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips erfolgen kann.
In der Risikobewertung lassen sich einige grundlegende Tendenzen differenzieren, wie z.B. die mögliche Problematik bei einer inhalativen Exposition oder Entlastungspotenziale, wenn Nanomaterialien in einer festen Matrix gebunden sind. Dennoch gehen verschiedene Akteure davon aus, dass beim jetzigen Kenntnisstand und der großen Zahl von Anwendungsmöglichkeiten eine Risikobewertung im Einzelfall erfolgen muss. Die folgenden Seiten geben Hinweise zu verschiedenen Ansätzen.